ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Huffer Farben GmbH - Bahnhofstraße 5 - 66740 Saarlouis
Auftrags-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gültig ab 1. Januar 2019
§1. ALLGEMEINES
1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichenden oder diese ergänzenden Einkaufsbedingungen - auch in Auftrags- und Bestätigungsschreiben - werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir Ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Im Übrigen widersprechen wir der Geltung von Einkaufsbedingungen, soweit sie von unseren Geschäftsbedingungen abweichen, bzw. sie ergänzen.
2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 2. ANGEBOT, VERTRAGSABSCHLUSS
1. Unsere Angebote sind freibleibend und vorbehaltlich unserer Liefermöglichkeit. Bei Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung ist deren Inhalt Vertragsbestandteil und zwar auch dann, wenn unsere Auftragsbestätigung mit der Rechnung auf einem Formular zusammengefaßt ist.
2. Änderungen oder Stornierungen von uns bestätigter Aufträge bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die uns bei Änderungen oder Stornierungen entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers
§ 3. VERSAND
1. Der Versand erfolgt ab einem Auftragswert von Euro 100,00. Aufträge unter Euro 100,00 können auf Wunsch des Käufers unter Berechnung einer Frachtkostenpauschale von Euro 10,00 ausgeliefert werden.
2. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers und zwar auch dann, wenn der Transport im Rahmen unseres LKW-Zustelldienst frei Haus erfolgt. Die Wahl des Versandweges ist uns überlassen. Die Versandkosten trägt der Käufer, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart worden ist.
3. Der Abschluß einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten. Etwaige Transportschäden sind dem Frachtführer und uns unverzüglich anzuzeigen.
4. Die Kosten der Verpackung für den Transport zum Käufer tragen wir. Die Kosten einer etwaigen Rücksendung von Transportbehältern/Leihverpackungen trägt der Käufer.
5. Einwegverpackungen werden nicht von uns zurückgenommen, stattdessen nennen wir dem Besteller einen Dritten, der die Verpackungen entsprechend der Verpackungsverordnung einem Recycling zuführt.
§ 4. LIEFERUNG / ABNAHME
1. Lieferfristen gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung. Werden vereinbarte Lieferfristen von uns nicht eingehalten, so hat der Käufer uns eine angemessene Nachlieferfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen, die mit dem Eingang der Fristsetzung bei uns beginnt. Nach Ablauf der Nachlieferfrist ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt. Bis zum Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung sind wir zur Nachlieferung berechtigt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns nicht der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
2. Fälle höherer Gewalt - hierzu gehören auch nachhaltige Behinderungen der Waren und Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Personalmangel infolge Erkrankung, Streik, Aussperrung, Unruhen, Krieg und staatliche Eingriffe, auch wenn die Ereignisse bei unseren Vorlieferanten eintreten - entbinden uns während deren Dauer von der Lieferungs- und Leistungsverpflichtung. Bei lang anhaltender Behinderung - von mehr als 4 Wochen - sind beide Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.
4. Teillieferungen sind zulässig
5. Bei Abnahmeverzug des Käufers sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 5 Tagen berechtigt, nach unserer Wahl Rechnung auf den Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware zu erteilen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Die Einlagerung vom Käufer nicht abgenommener Ware erfolgt auf dessen Gefahr und unter Berechnung von Lagerkosten.
§ 5. MUSTERMATERIAL
1. Muster werden grundsätzlich zum Selbstkostenpreis geliefert. Von uns dem Käufer kostenlos zur Verfügung gestellte Kollektionen und Muster verbleiben unser Eigentum.
2. Mustermaterial ist mit Rücksicht auf produktionstechnische oder materialbedingte Abweichungen bei der Herstellung unverbindlich und gilt nicht als Muster im Sinne des § 494 BGB.
§ 6. PREISE
1. Unsere Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Zusätzlich berechnen wir die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Eine innergemeinschaftliche Lieferung erfolgt nur für unternehmerische Zwecke an Unternehmer mit einer USt.- Id-Nummer die der Erwerbssteuer unterliegen.
2. Soweit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung mehr als 4 Monate liegen, gelten unsere Preise zum Tage der Lieferung. Dies gilt nicht, falls die Lieferung sich aus unserem Verschulden verzögert hat.
3. Verschnitt bei Bodenbelägen oder anderem zuschneidbarem Material geht zu Lasten des Käufers. Bei vom Käufer bestellten Fixmaßen in der Länge behalten wir uns eine Überschreitung des Fixmaßes bis zu 5 % und die Inrechnungstellung der Mehrlieferung vor. 4. Bei käuferspezifischen Zubereitungen (Farb- und Lackanfertigungen) sind wir berechtigt, die vereinbarten Liefermengen um 10 % zu Über- oder unterschreiten.
§ 7. ZAHLUNG
1. Unsere Rechnungen werden zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Sie sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig, falls keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind.
2. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen gem. § 288 (2) BGB. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Ebenso bleibt dem Käufer vorbehalten, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
3. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Zurückhaltung fälliger Rechnungsbeträge.
4. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir für noch ausstehende Lieferungen aus irgend einem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles, bare Zahlung ohne Skontoanspruch vor Ablieferung der Ware verlangen.
§ 8. GEWÄHRLEISTUNG
1. Der Käufer muß die Ware nach Erhalt sofort überprüfen. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich uns mitzuteilen. Versteckte Mängel müssen mit der gleichen Frist nach Entdeckung gerügt werden. Bei offenen und bei versteckten Mängeln gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für Gewährleistung, bei Anwendung der VOB gelten die dort vorgesehenen Verjährungsfristen.
2. Der Besteller von Zubereitungen (Farben, Lacke u.ä.) hat - erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung - zu prüfen, ob die gelieferte Ware für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Dies gilt insbesondere, wenn Verdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurden.
3. Handelsübliche oder geringe oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, der Maße, des (spezifischen) Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs, sowie Florverwerfungen unterliegen nicht der Gewährleistung.
4. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der Ware ist jede Beanstandung offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.
5. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung einwandfreier Ersatzware innerhalb von 2 Wochen nach Rückempfang der fehlerhaften Ware. Machen wir von diesem Recht keinen Gebrauch oder schlagen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer Minderung oder Wandlung nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen. Schadensersatzansprüche auch aus Verschulden bei Vertragsabschluß oder positiver Vertragsverletzung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Haftung auf grober Fahrlässigkeit oder auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht.
6. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift - auch soweit sie von Seiten unserer Vorlieferanten erfolgt - ist unverbindlich und ohne Haftung unsererseits. Sie befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung unserer Waren für den beabsichtigten Zweck. Sollte eine Haftung unsererseits dennoch in Betracht kommen, ist diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz begrenzt.
7. Die Gewährleistung von Zubereitungen (Farbe, Lacke u.ä.) ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Verdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurden.
§ 9. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes bei uns. Im Falle der Bezahlung mit Wechsel oder auf Scheck-Basis bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung des Wechsels/Schecks durch den Käufer bestehen. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet.
2. Der Käufer tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab. Die Abtretung nehmen wir an. Ungeachtet der Abtretung und unserer Einziehungsberechtigung ist der Käufer zur Einziehung so lange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Er hat auf unser Verlangen die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
3. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne daß für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Be- oder Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder der Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, daß der Käufer uns im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
4. Wird unsere Vorbehaltsware infolge Einbaus wesentlicher Bestandteile des Grundstücks eines Dritten, so tritt der Käufer den ihm daraus entstehenden Anspruch in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab.
5. Wird unsere Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach Be- oder Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird.
6. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die uns im voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
7. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
§ 10. DATENSCHUTZ
Die Daten, die Sie uns im Zuge der Auftragserteilung mitteilen, können im Einzelfall als personenbezogene Daten gelten. Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten einschließlich Ihrer EMail-Adresse, wenn Sie diese angeben, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des erteilten Auftrags (z. B. Lieferung und Rechnungserstellung) erforderlich ist und solange wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind. Wir geben die von Ihnen mitgeteilten Daten nur an Dritte weiter, sofern und soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind oder es für die Auftragsabwicklung erforderlich ist. Zu diesen Dritten gehören Dienstleister, die uns im Rahmen unserer Geschäfte unterstützen, insbesondere Transportunternehmen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir, bei allen Neukunden eine Wirtschaftsauskunft zur Beurteilung das jeweilige Kreditrisikos auf der Basis von mathematisch-statistischen Verfahren (Scoring) einholen. Um dies zu ermöglichen, übertragen wir in diesem Fall die personenbezogenen Daten, die zu der Bonitätsprüfung nötig sind, namentlich Name, Adresse an Bürgel. Auf Basis dieser Informationen wird eine Entscheidung über die nähere Durchführung des Vertragsverhältnisses getroffen. Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger, sowie den Zweck der Datenverarbeitung. Auch haben Sie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu können Sie sich unter info@farbenhuffer.de an uns wenden.